18.06.2010: Neue
Allgemeine Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz
Die österreichische Regulierungsbehörde Energie-Control
Kommission hat die Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum
Verteilernetz mit Bescheid vom 12. Februar 2010 genehmigt. Diese AVB
bilden die rechtliche Grundlage für den Netzzugangsvertrag, den
jeder Kunde benötigt, um Zugang zum öffentlichen Stromnetz
von KARLSTROM zu erhalten. Dieser Zugang zum Stromnetz ist
Voraussetzung dafür, dass ein Kunde Energie beziehen kann. Die AVB
sind behördlich reguliert und für alle Kunden von KARLSTROM
gleich.
Ein paar Beispiele für die
Änderungen der
AVB: ·Präzisierung des
Verfahrens
beim Netzanschluss. Vollständige Anträge auf Netzanschluss
sind binnen einer
Frist von 10 Arbeitstagen konkret zu beantworten. Der Kunde erhält
außerdem vor
Vertragsschluss ein Informationsblatt mit den wesentlichen Inhalten der
AVB.
·Antrag auf
Netznutzung
- Verbessertes Service für Sie: Wiederinbetriebnahme einer
bestehenden Anlage
in der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen; bei Neuanlagen innerhalb
von 10
Arbeitstagen.
·Betrieb und
Instandhaltung - Verbessertes Service für Sie: Eingehen auf
Terminwünsche
des
Kunden; es werden entweder Fixtermine oder Zeitfenster von 2 Stunden
vereinbart. ·Vorauszahlung,
Sicherheitsleistung: Die Vorauszahlung darf maximal die Höhe von 3
Monatsverbräuchen betragen.
·Pauschalierung des
Netzzutrittsentgelts: Die schon bestehenden Regelungen betreffend die
Pauschalierungsmöglichkeit für den
Neuanschluss auf der Niederspannungsebene
wurden in
die AVB neu integriert.
Die
neuen
AVB
sowie
die aktuellen Preisblätter für Nebenleistungen des Netzbetreibers
können Sie
unter der Telefonnummer07234 87071kostenlos anfordern oder im Internet auf
unserer Homepage (www.karlstrom.at) abrufen.
Seit 1.1.2010 sind alle
Stromangebote von KARLSTROM
zu 100% aus erneuerbaren
Energiequellen wie
(Klein-)Wasserkraft, Photovoltaik, Windenergie, Biogas und Biomasse.
Und das zu
vergleichsweise sehr günstigen Preisen.
STROMKENNZEICHNUNG
Ausweis
der
Anteile
an
verschiedenen
Primärenergieträgern, auf Basis derer die gelieferte
Energie im
Zeitraum 10.2008 – 09.2009 erzeugt wurde.
gemäß
§
45
ElWOG
Erneuerbare
Energie
100,00
%
Wasserkraft
89,31 %
Windenergie
4,02 %
Biomasse,
Biogas
6,53 %
Photovoltaik
0,04 %
Sonstige
Ökoenergie
0,10 %
Fossile
Energie
0,00 %
Kohle
0,00 %
Erdöl
0,00 %
Erdgas
0,00 %
Sonstige
0,00 %
Nukleare
Energie
0,00 %
Nukleare
Energie
0,00 %
Umweltauswirkungen
der
Stromproduktion:keine Radioaktiver
Abfall….. 0,0 g/kWhC02-Emission…..0 g/kWh
Vorteile für Sie:
- Umweltfreundliches Produkt - keine C02-Emmissionen
- Nachhaltige Stromproduktion aus kleinen, regionalen Kraftwerken
- Wohnbauförderung - Wärmepumpe
Fördervoraussetzung
ist der Einsatz eines innovativen
klimarelevanten
Systems
als
Hauptheizsystem. Dies kann u.a. mit einem elektrisch
betriebenen
Heizungswärmepumpensystem erreicht werden. Die
Wärmepumpe muss zumindest für die ersten drei Jahre nach Bezug
nachweislich mit Strom
betrieben, der zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt
wird.
-
Erhöhte Förderung für Elektromobilität *
Elektrofahrräder:
400,- EUR
statt 150,- EUR(+250,-)
Elektromotorrad:
550,- EUR statt
200,- EUR(+350,-)
Elektroauto:
1.000,-
EUR
statt
300,- EUR(+700,-)
* Stand vom 23.6.2010
27.01.2009: Sozialrabatt
im Zeichen sozialen Engagements
KARLSTROM bietet Haushaltskunden in schwierigen Situationen
Hilfestellung zur Senkung der Stromkosten. Mit bis zu 46,80 €Nachlass auf die
Stromrechnung.
Was ist der KARLSTROM Sozialrabatt?
Der KARLSTROM Sozialrabatt wird auf den Tarif KARLSTROM Privat
gewährt. Der Arbeitspreis je Kilowattstunde bleibt bestehen; die
monatlichen Grundpreise entfallen. Er wird Menschen in schwierigen
Situationen zur Senkung der Stromkosten angeboten. Dazu wird eine
Zusatzvereinbarung abgeschlossen.
Wer kann den KARLSTROM
Sozialrabatt nutzen?
Der Sozialrabatt ist für alle Kunden mit Haushaltsbedarf im
Versorgungsgebiet von KARLSTROM.
Welche Voraussetzungen müssen
erfüllt sein?
Damit Sie den KARLSTROM Sozialrabatt nutzen können, ist ein
schriftlicher Nachweis über Ihre Befreiung von den
Rundfunkgebühren (GIS) notwendig. Außerdem dürfen keine
offenen Forderungen bestehen.
Wie lange kann ich den KARLSTROM
Sozialrabatt nutzen?
Der KARLSTROM Sozialrabatt gilt ab dem Monat der Antragstellung bis zum
Ablauf der Rundfunkgebührenbefreiung (GIS), maximal jedoch bis
31.12.2010, und läuft automatisch aus.
Wie oft kann man den KARLSTROM
Sozialrabatt nutzen?
Bei erneutem Nachweis über eine aktuelle Befreiung der
Rundfunkgebühren (GIS) kann der Rabatt verlängert werden,
maximal jedoch bis 31.12.2010.
Für welche Verträge gilt
der KARLSTROM Sozialrabatt?
Der KARLSTROM Sozialrabatt gilt für den Tarif KARLSTROM Privat.
Der Rabatt entspricht dem Grundpreisanteil des Tarifes und beträgt
derzeit 46,80 EUR inkl. USt. Preisstand 01.02.2009. Es gelten die
jeweils aktuellen Preise.
Wie beantrage ich den KARLSTROM
Sozialrabatt?
Den Antrag erhalten Sie in unserem Büro in 4112 Rottenegg,
Eschelbergstraße 11. Mitzubringen ist ein gültiger Nachweis
der Rundfunkgebührenbefreiung (GIS). Nach Bestätigung durch
KARLSTROM tritt die Zusatzvereinbarung in Kraft.
KARLSTROM hilft, wo Hilfe nötig
ist.
22.2.2008: KARLSTROM ist Stromsparmeister
Der Titel „Stromsparmeister“ kennzeichnet den zertifizierten
Händler, der durch eine Schulung (Zertifizierung) zur Führung
des Logos ermächtigt wird. Dieses Erkennungszeichen vermittelt ein
positives Image und signalisiert „hier werde ich
optimal beraten“.
Hauptaugenmerk wird insbesonders auf folgende Punkte gelegt:
die sinnvolle Nutzung von Strom zu kommunizieren
den Konsumenten aufzuzeigen, dass ein geringerer Energieverbrauch
ohne Rücknahme der Lebensqualität möglich ist, und dass
bei einem Tausch von alten Geräten auf neue energiesparende
Geräte viel Geld (bis zu 150 €
jährlich) gespart werden kann und
den Konsumenten für umweltbewusste und nachhaltige Nutzung
von Elektrogeräten zu sensibilisieren (CO2-, Strom- und
Energieverbrauch, etc.).