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22.02.2011:  StromImpuls


Der neue StromImpuls steht zum Download bereit.

PDF-Icon Stromimpuls 1/2011


18.06.2010:  Neue Allgemeine Bedingungen für den Zugang zum  Verteilernetz

Die österreichische Regulierungsbehörde Energie-Control Kommission hat die Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz mit Bescheid vom 12. Februar 2010 genehmigt. Diese AVB bilden die rechtliche Grundlage für den Netzzugangsvertrag, den jeder Kunde benötigt, um Zugang zum öffentlichen Stromnetz von KARLSTROM zu erhalten. Dieser Zugang zum Stromnetz ist Voraussetzung dafür, dass ein Kunde Energie beziehen kann. Die AVB sind behördlich reguliert und für alle Kunden von KARLSTROM gleich.

Ein paar Beispiele für die Änderungen der AVB:
·       Präzisierung des Verfahrens beim Netzanschluss. Vollständige Anträge auf Netzanschluss
     sind binnen einer Frist von 10 Arbeitstagen konkret zu beantworten. Der Kunde erhält
     außerdem vor Vertragsschluss ein Informationsblatt mit den wesentlichen Inhalten der AVB.

·      
Antrag auf Netznutzung - Verbessertes Service für Sie: Wiederinbetriebnahme einer
     bestehenden Anlage in der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen; bei Neuanlagen innerhalb
     von 10 Arbeitstagen.

·      
Betrieb und Instandhaltung - Verbessertes Service für Sie: Eingehen auf Terminwünsche
     des Kunden; es werden entweder Fixtermine oder Zeitfenster von 2 Stunden vereinbart.
·       Vorauszahlung, Sicherheitsleistung: Die Vorauszahlung darf maximal die Höhe von 3
     Monatsverbräuchen betragen.

·      
Pauschalierung des Netzzutrittsentgelts: Die schon bestehenden Regelungen betreffend die
     Pauschalierungsmöglichkeit für den Neuanschluss auf der Niederspannungsebene wurden in
     die AVB neu integriert.


Die neuen AVB sowie die aktuellen Preisblätter für Nebenleistungen des Netzbetreibers können Sie unter der Telefonnummer  07234 87071  kostenlos anfordern oder im Internet auf unserer Homepage (www.karlstrom.at) abrufen.

PDF-Icon AVB Verteilernetz [289 kB]


1.1.2010:  Neues Labeling: KARLSTROM = 100% ÖKOSTROM

Seit 1.1.2010 sind alle Stromangebote von KARLSTROM zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen wie (Klein-)Wasserkraft, Photovoltaik, Windenergie, Biogas und Biomasse. Und das zu vergleichsweise sehr günstigen Preisen.

 
STROMKENNZEICHNUNG
Ausweis der Anteile an verschiedenen Primärenergieträgern, auf Basis derer die gelieferte Energie im Zeitraum 10.2008 – 09.2009 erzeugt wurde.
gemäß § 45 ElWOG
Erneuerbare Energie   100,00 %
Wasserkraft 89,31 %  
Windenergie   4,02 %  
Biomasse, Biogas   6,53 %  
Photovoltaik   0,04 %  
Sonstige Ökoenergie   0,10 %  
Fossile Energie      0,00 %
Kohle   0,00 %  
Erdöl   0,00 %  
Erdgas   0,00 %  
Sonstige   0,00 %  
Nukleare Energie     0,00 %
Nukleare Energie   0,00 %  
Umweltauswirkungen der Stromproduktion:  keine
Radioaktiver Abfall  ….. 0,0 g/kWh           C02-Emission  …..  0 g/kWh

Vorteile für Sie:
- Umweltfreundliches Produkt - keine C02-Emmissionen
- Nachhaltige Stromproduktion aus kleinen, regionalen Kraftwerken

- Wohnbauförderung - Wärmepumpe

Fördervoraussetzung ist der Einsatz eines innovativen klimarelevanten Systems als Hauptheizsystem. Dies kann u.a. mit einem elektrisch betriebenen Heizungswärmepumpensystem erreicht werden. Die Wärmepumpe muss zumindest für die ersten drei Jahre nach Bezug nachweislich mit Strom betrieben, der zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt wird.

- Erhöhte Förderung für Elektromobilität *
  Elektrofahrräder: 
   400,- EUR statt 150,- EUR  (+250,-)
  Elektromotorrad:    550,- EUR statt 200,- EUR  (+350,-)
  Elektroauto: 
1.000,- EUR statt 300,- EUR  (+700,-)
    * Stand vom 23.6.2010


27.01.2009:  Sozialrabatt im Zeichen sozialen Engagements

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KARLSTROM bietet Haushaltskunden in schwierigen Situationen Hilfestellung zur Senkung der Stromkosten. Mit bis zu 46,80 € Nachlass auf die Stromrechnung.


Was ist der KARLSTROM Sozialrabatt?

Der KARLSTROM Sozialrabatt wird auf den Tarif KARLSTROM Privat gewährt. Der Arbeitspreis je Kilowattstunde bleibt bestehen; die monatlichen Grundpreise entfallen. Er wird Menschen in schwierigen Situationen zur Senkung der Stromkosten angeboten. Dazu wird eine Zusatzvereinbarung abgeschlossen.

Wer kann den KARLSTROM Sozialrabatt nutzen?
Der Sozialrabatt ist für alle Kunden mit Haushaltsbedarf im Versorgungsgebiet von KARLSTROM.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit Sie den KARLSTROM Sozialrabatt nutzen können, ist ein schriftlicher Nachweis über Ihre Befreiung von den Rundfunkgebühren (GIS) notwendig. Außerdem dürfen keine offenen Forderungen bestehen.

Wie lange kann ich den KARLSTROM Sozialrabatt nutzen?
Der KARLSTROM Sozialrabatt gilt ab dem Monat der Antragstellung bis zum Ablauf der Rundfunkgebührenbefreiung (GIS), maximal jedoch bis 31.12.2010, und läuft automatisch aus.

Wie oft kann man den KARLSTROM Sozialrabatt nutzen?
Bei erneutem Nachweis über eine aktuelle Befreiung der Rundfunkgebühren (GIS) kann der Rabatt verlängert werden, maximal jedoch bis 31.12.2010.

Für welche Verträge gilt der KARLSTROM Sozialrabatt?
Der KARLSTROM Sozialrabatt gilt für den Tarif KARLSTROM Privat. Der Rabatt entspricht dem Grundpreisanteil des Tarifes und beträgt derzeit 46,80 EUR inkl. USt. Preisstand 01.02.2009. Es gelten die jeweils aktuellen Preise.

Wie beantrage ich den KARLSTROM Sozialrabatt?
Den Antrag erhalten Sie in unserem Büro in 4112 Rottenegg, Eschelbergstraße 11. Mitzubringen ist ein gültiger Nachweis der Rundfunkgebührenbefreiung (GIS). Nach Bestätigung durch KARLSTROM tritt die Zusatzvereinbarung in Kraft.


  KARLSTROM hilft, wo Hilfe nötig ist.Hände4



22.2.2008: KARLSTROM ist Stromsparmeister

StromsparmeisterDer Titel „Stromsparmeister“ kennzeichnet den zertifizierten Händler, der durch eine Schulung (Zertifizierung) zur Führung des Logos ermächtigt wird. Dieses Erkennungszeichen vermittelt ein positives Image und signalisiert „hier werde ich optimal beraten“.

Hauptaugenmerk wird insbesonders auf folgende Punkte gelegt:

 

Aktuell

Aktuell






KARLSTROM

Ihr privater Stromversorger
REGIONAL–OPTIMAL