Im Rahmen der Kundeninformations-Initiative der österreichischen E-Wirtschaft haben sich die Verteilernetzbetreiber verpflichtet, ihren Kunden folgendes Informationsblatt über die Möglichkeiten des liberalisierten Strommarktes zur Verfügung zu stellen:
Kundeninformationsblatt [265 kB]
Die Zählpunktpauschale dient der Ökostromförderung und wird vom Netzbetreiber KARLSTROM in der Höhe von 18 EUR pro Zählpunkt und Jahr eingehoben und an die OeMAG - Österreichische Abwicklungsstelle für Ökostrom weitergeleitet. Sozialhilfeempfänger, Ausgleichszulagenempfänger und Niedrigeinkommensbezieher können um Befreiung von der Zählpunktpauschale ansuchen.
Informationsblatt
Antragsformular
Information über die Qualität der gelieferten Elektrizität
Produktdeklaration Elektrizität
Die aktuelle Fassung der Sonstigen Marktregeln wird auf der Homepage der E-Control veröffentlicht.
Die aktuelle Fassung der TOR wird auf der Homepage der E-Control veröffentlicht.
Ihr privater Stromversorger
REGIONAL–OPTIMAL